Prüfung von Kettengehänge
Kettengehänge müssen Sie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen lassen; falls das Kettengehänge stark beansprucht wird, können auch mehrere Prüfungen pro Jahr erforderlich sein. Nach höchstens drei Jahren müssen Ketten einer magnetischen Rissprüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Außerdem müssen Ketten nach besonderen Vorkommnissen, die eventuell die Tragfähigkeit beeinflussen, ebenfalls von einem Sachkundigen geprüft werden.
Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.
Unsere Prüfleistungen:
- Sichtprüfung
- Prüfung auf Verschleiß und Längerung
- Prüfung des Zubehörs (Lasthaken, Bolzen, Sicherungselemente)
- Dokumentation der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen
Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.
Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.