Unsere Prüftage
Ein Service für unsere Kunden
Termine
- Sauerlach: Di. 04. Feb. und Mi. 05. Feb. 2025 (Einladung als PDF)
- Traunstein: Do. 30. Jan. und Fr. 31. Jan. 2025 (Einladung als PDF)
- Rosenheim: Mi. 29. Jan. 2025 (Einladung als PDF)
- Eggenfelden: Mo. 20. Jan. und Di. 21. Jan. 2025 (Einladung als PDF)
Die Experten unserer Lieferanten prüfen Ihre Baumaschinen und Baugeräte.
Ziel ist es, etwaige Abnutzungen oder Schäden frühzeitig zu erkennen – vor allem, wenn sie sicherheitsrelevant sein sollten. Darüber hinaus wollen wir Ihnen in punkto Sicherheitstechnik den einwandfreien Zustand des jeweiligen Gerätes bescheinigen, damit Sie es weiter bedenkenlos benutzen können. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Messung und der abschließenden Funktionskontrolle.
An diesen Tagen überprüfen wir für Sie folgende Geräte
Wir übernehmen die jährlichen Prüfungen Ihrer Arbeitsgeräte, damit
- Ihre Arbeitsgeräte einsatzbereit sind
- Sie Mängel frühzeitig erkennen
- Sie hohe Reparaturkosten vermeiden
- Sie Ihre Arbeitssicherheit erhöhen
- Sie im Schadensfall über den vollen Versicherungsschutz verfügen
Regelmäßige Prüfungen (UUV Prüfungen von Arbeitsmittel) sind gesetzlich vorgeschrieben
Das müssen Sie wissen:
Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse Arbeitnehmer/innen gefährden können, sind wiederkehrend zu überprüfen auf:
Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung einheitlich zusammengefasst. Dabei muss der Betreiber die Prüffristen für seine individuellen Einsatzbedingungen – Zeit, Häufigkeit, Intensität der Nutzung – selbst festlegen. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Außerdem muss er den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine „befähigte Person“ beauftragen.
- Zustand von verschleißbehafteten Komponenten
- Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
- Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warnrichtungen, Verriegelungen) bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Gabelstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird